Hier steht in einfacher Sprache, wie viel Geld zum Wohnen das JobCenter Köln geben kann.
Wohnen
Dringend gesucht: Wohnraum für Geflüchtete
Sie verfügen über freien Wohnraum und sind bereit, diesen für die Vermietung an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns oder dem Auszugsmanagement der Stadt Köln Kontakt aufnehmen.
Mail an das NETZWERK INTEGRATION LINDENTHAL: mentoren-nil@googlegroups.com
Mail an das AUSZUGSMANAGEMENT: Auszugsmanagement@stadt-koeln.de
Folgende Informationen sind für Sie als Vermieterin bzw. Vermieter wichtig:
Das Mietverhältnis
Das Mietverhältnis ist ein normales Mietverhältnis, das Sie mit dem Flüchtling selbst eingehen.
Die Mietzahlungen
Die Miete wird vom Amt (Sozialamt oder Jobcenter) übernommen und direkt an Sie überwiesen. Die neue Mieterin bzw. der neue Mieter muss hierzu eine Abtretungserklärung unterzeichnen und diese beim Amt einreichen.
Wohngröße
Anhand der Wohnungsgröße ergibt sich die Personenanzahl, die in eine Wohnung vermittelt wird.
50 qm = 1 Person
65 qm = 2 Personen
80 qm = 3 Personen
für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.
65 qm = 2 Personen
80 qm = 3 Personen
für jede weitere Person 15 qm zusätzlich.
Hiervon kann jedoch nach einer Besichtigung der Wohnung auch abgewichen werden. Bei den Angaben zur Wohnungsgröße handelt es sich jedoch immer um die maximale Quadratmeterzahl.
(Stand 2016)
Mietobergrenzen
Es gibt sozialrechtliche Mietobergrenzen, nach denen das Sozialamt und das Jobcenter die Mietkosten übernehmen können.
Wohnungssuche – das Amt für Wohnungswesen gibt Auskunft
Im Februar war Frau Bokranz vom Wohnungsamt Gast beim Arbeitskreis Politik und hat viele Fragen beantwortet, die den Ehrenamtlern unter den Nägeln brannten. Das informative Protokoll der Antworten ist hier zu finden: Wohnungamt_Fragen zum Wohnen_6-2-2020
Der Arbeitskreis „AK Politik Köln“ trifft sich immer am 3. Donnerstag im Monat (Ausnahme: 14. Mai). Bei Interesse schreiben Sie an: ak-politik-koeln@online.de